AGB
- Wir liefern nur an gewerbliche Kunden, geben Sie daher bitte Ihre USt - IdNr. an.
- Wir liefern bei Erstbestellung nur gegen Vorkasse, anschließend auf Rechnung.
- Alle angegebenen Preise sind inkl. Verpackungs- und Versandkosten innerhalb Deutschlands, die MwSt. wird im Shop und auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
- Mit dem abgeschlossenen Bestellvorgang und einer Bestätigung durch uns gilt Ihr Auftrag als in Produktion befindlich und kann nicht mehr widerrufen werden.
- Sie erhalten bei Versand eine Benachrichtigung von uns, mit der angegebenen Tracking-Nummer können Sie den weiteren Weg Ihrer Ware verfolgen.
- Sämtliche Produkte, einschließlich Unbedrukte, sind Einzelanfertigungen und somit vom Umtausch ausgeschlossen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen patrick pantze images gmbh, 04.April 2019
Bei allen Waren aus unserem Shop bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte.
I. Geltungsbereich
Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
II. Gegenleistung
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise sind freibleibend. Angebotspreise im Digitaldruck enthalten keine Andruck- und Farbabstimmungskosten. Mitgelieferte Proofs etc. gelten produktionsbedingt nur als farblich annähernd verbindlich. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Betrieb und sind inklusive Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten. Die MwSt. ist jeweils ausgewiesen.
2. Nachträgliche Änderungen nach Druckfreigabe auf Veranlassung des Auftraggebers (Autorenkorrekturen) werden dem Auftraggeber inkl. eventueller Stillstandszeiten berechnet.
3. Sämtliche Vorarbeiten (Scan, Retusche, Aufbau, etc.), die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Die Bestimmungen des Abschnitts VIII gelten entsprechend.
III. Zahlung
1. Erstbestellungen erfolgen nur gegen Vorauskasse. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei entsprechender Bonitätsprüfung bei diesem Verfahren zu bleiben. Die Zahlungsziele können entsprechend der Entwicklung des Geschäftsverhältnisses angepasst werden.
2. Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) ist gem. des auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziels zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung der Ware, einer Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nicht angenommen.
3. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Materialmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
4. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, so lange und so weit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI, Abs. 3. nicht nachgekommen ist.
5. Anfallende Gebühren für Zahlungsarten wie PayPal, Kreditkarten o.ä. gehen zu Lasten des Auftragnehmer.
IV. Zahlungsverzug
1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterverarbeitung an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz Zahlungsverzuges keine Zahlung leistet.
2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gem. § 288 BGB zu zahlen.
V. Lieferung
1. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Wünscht der Auftraggeber eine vom üblichen Postweg abweichende Versandart, muss er hierfür besondere Anweisungen erteilen. Zusätzliche Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung und zu Lasten des Auftraggebers vorgenommen.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Für die Dauer der Prüfung von Daten und Druckvorlagen oder ähnlichem durch den Auftraggeber wird die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme beim Auftragnehmer. Verlangt der Auftraggeber nach Ausfertigung der Auftragsbestätigung Änderungen, welche die Fertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit. Ist eine Lieferfrist nach Tagen bemessen, so kommen für die Berechnung der Frist nur alle kalendermäßigen Arbeitstage in Betracht.
3. Für Überschreitung der Lieferfrist ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich, falls dies durch Umstände, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verursacht wird (höhere Gewalt). Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 323 Abs. 2 Ziff. 2 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
4. Betriebstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung, Aufruhr, Krieg, Brand, Brennstoff-, Gas- oder Strommangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
5. Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum letzten Rechnungsdatum bestehenden Forderungen im Eigentum des Auftragnehmers. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.
6. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Daten/Vorlagen und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
7. Teillieferungen sind zulässig.
VI. Beanstandungen
1. Die Prüfung der gelieferten Daten, Drucken und/oder Druckvorlagen hinsichtlich technischer und inhaltlicher Richtigkeit/ Vollständigkeit sowie Vollzähligkeit hat durch den Auftraggeber sofort nach Vorlage durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Fehlproduktionen auf Grund fehlender, fehlerhafter oder unvollständiger Vorlagen bzw. Auftragserteilung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware den Betrieb verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft. Beanstandungen, die durch nicht sachgemäße Lagerung nach Auslieferung an den Auftraggeber begründet sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 323 Abs. 2 Ziff. 2 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mängelfolgeschäden, wie z. B. Stillstandzeiten, Personal- und Mietkosten wird ausgeschlossen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Waren berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren und im Druck können geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Gleiches gilt für den Vergleich zwischen Probeandrucken und Auflagendruck. Insbesondere im Textildruck sind geringfügige Abweichungen in Farbe, Größe, Web- oder andere Oberflächenfehler nicht reklamationsfähig.
6. Für Abweichung in der Beschaffenheit des verwendeten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. (Ausnahme: Textildruck, vgl. VI, Abs. 5.) Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
7. Der Auftragnehmer behält sich eine Unterlieferung von 5 % bzw. Überlieferung von 10 % vor; diese wird entsprechend dem Stückpreis berechnet bzw. gutgeschrieben.
VII. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Folgeschäden und Schäden, die durch den bestimmungsmäßigen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der gelieferten Waren entstehen können. Die sichere Anbringung und die Absicherung gegen z.B. witterungbedingte Gefahren auch im Sinne der Verkehrssicherungpflicht obliegt ausschliesslich dem Käufer oder seinem Vertreter. Mit einer Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, daß er diesen Haftungsausschluss akzeptiert.
VIII. Versicherung, Verwahren
1. Alle Arbeitsunterlagen, wie Originale, Daten, Datenträger, Materialproben, Kundenmuster o.ä. werden mit größter Sorgfalt behandelt. Sollte trotzdem während der Auftragsbearbeitung Beschädigung, Verlust o.ä. eintreten, haftet der Auftragnehmer nur in der Höhe des Materialwertes. (Wieder)herstellungs- und Aufnahmekosten, sowie Gagen-, Honorarforderungen und sonstige Folgekosten sind von der Haftung ausgeschlossen. Für die Versicherung über die dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen oder Sachen ist der Auftraggeber verantwortlich.
2. Die zur Abwicklung des Auftrags erstellten Daten werden nicht archiviert. Gleiches gilt für angelieferte Daten. Vom Auftraggeber überlassene Unterlagen (gem. VIII, Abs. 1.), Proben, Muster o.ä. werden auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 2 Wochen nach Auftragsabwicklung zu dessen Lasten zurückgesandt; nach Ablauf der Frist besteht kein Herausgabeanspruch gegen den Auftragnehmer mehr.
3. Vom Auftraggeber beschafftes Material, gleich welcher Art, ist dem Auftragnehmer frei Haus zu liefern. Die Lagerung von Vorräten des Auftraggebers erfolgt nur gegen besondere Vereinbarung mit dem Lieferanten, auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers.
4. Für vom Auftraggeber gelieferte oder vom Auftragnehmer erstellte digitale Konstruktionsdaten wird keine Haftung durch den Auftragnehmer übernommen.
IX. Eigentum, Urheberrecht
1. Die vom Auftragnehmer erstellten Konstruktions- bzw. Gestaltungsdaten sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben in dessen Eigentum.
2. Der Auftraggeber erklärt im Besitz der Vervielfältigungsrechte aller übergebenen Daten/Bilder etc. zu sein und stellt den Auftragnehmer bei einer etwaigen Rechtsverletzung von Ansprüchen Dritter frei.
X. Impressum
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann diesem nur widersprechen, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
XI. Verpackung
Verpackung kann berechnet werden und wird nicht zurückgenommen. Leihbehälter, Poolpaletten o.ä. sind - soweit nicht vom Spediteur getauscht - spätestens innerhalb 2 Wochen frachtfrei zurückzugeben, sonst erfolgt eine Berechnung zu Wiederbeschaffungskosten.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschl. Wechsel- und Urkundenprozesse, ist der Sitz des Auftragnehmers.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit eine oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
3. Sollten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so gilt im übrigen die gesetzliche Bestimmung, die dem zum Ausdruck gebrachten Willen beider Vertragsparteien am nächsten kommt.